
Er begleitet Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien sowie kommunale und gemeinnützige Gesellschaften in allen Fragen ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur: von der Gründung und der Gestaltung von Satzungen, Geschäftsführeranstellungs- und Beteiligungsverträgen über die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen bis hin zu Umstrukturierungen und der Nachfolgeplanung.
Seine Beratung ist präventiv angelegt. Er identifiziert Risiken, bevor sie zu Konflikten werden, und übersetzt komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen in Entscheidungsgrundlagen, mit denen Geschäftsführung und Gesellschafter wirtschaftlich tragfähige Lösungen erarbeiten können. Sein Wissen gibt er regelmäßig in Webinaren weiter.
Durch seine Ausbildung und praktische Tätigkeit gilt sein besonderes Interesse grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Gutes Gesellschaftsrecht zeigt sich nicht im Streitfall, sondern lange davor – in Verträgen, die tragen, wenn die Interessen auseinanderlaufen.
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