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Neuigkeit –

12.5.2026

Commercial Courts und Commercial Chambers

Neue Wege für Wirtschaftsstreitigkeiten in Deutschland

Seit dem 1. April 2025 steht Unternehmen in Deutschland ein neues Instrument zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten zur Verfügung: die Commercial Courts und Commercial Chambers. Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber spezialisierte Spruchkörper geschaffen, die Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten deutlich attraktiver machen soll.

I. Was sind Commercial Courts und Commercial Chambers?

Commercial Courts sind spezialisierte Senate bei den Oberlandesgerichten mit erstinstanzlicher Zuständigkeit für bedeutende wirtschaftliche Streitigkeiten. Anders als im klassischen Instanzenzug (Landgericht → Oberlandesgericht) beginnt das Verfahren direkt auf OLG-Ebene.

Commercial Chambers sind hingegen spezialisierte Kammern an den Landgerichten, die für bestimmte wirtschaftliche Streitigkeiten eingerichtet werden können. Die Streitwertgrenzen und Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland. Sie ermöglichen eine frühzeitige Spezialisierung auch bei kleineren Wirtschaftsstreitigkeiten.

II. Voraussetzungen für die Zuständigkeit

1. Parteivereinbarung oder rügelose Einlassung

→ Die Parteien haben die Zuständigkeit vereinbart oder der Beklagte lässt sich rügelos auf das Verfahren ein

→ Streitwert von mindestens 500.000 Euro für Commercial Courts; für Commercial Chambers gilt je nach Bundesland eine niedrigere Streitwertgrenze (oft ab 100.000 Euro)

2. Bestimmte Streitgegenstände

→ Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen (ausgenommen gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, UWG)

→ Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmens- oder Anteilserwerb (Post-M&A)

→ Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Organmitgliedern

Die meisten Bundesländer haben die sachliche Zuständigkeit ihrer Commercial Courts auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt, sodass die konkrete Zuständigkeit vom jeweiligen Standort abhängt.

III. Die wichtigsten Vorteile im Überblick

1. Verfahren auf Englisch

Erstmals können Verfahren vor deutschen staatlichen Gerichten vollständig in englischer Sprache geführt werden - von der Klageschrift bis zum Urteil. Das reduziert Übersetzungskosten und erleichtert internationalen Parteien den Zugang erheblich.

2. Verkürzter Instanzenzug

Da das Verfahren erstinstanzlich beim Oberlandesgericht beginnt, entfällt die Berufungsinstanz. Gegen Entscheidungen des Commercial Courts ist direkt die zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof möglich. In der Praxis bedeutet das: schnellerer Zugang zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

3. Spezialisierte Richter

Die Senate sind mit Richtern besetzt, die über besondere Expertise im internationalen Wirtschaftsrecht verfügen. Dadurch soll versucht werden mit den Qualitäten der Schiedsgerichte mitzuhalten.

4. Moderne Verfahrensführung

Das neue Gesetz ermöglicht dem Commercial Court Verfahrenskonferenzen abzuhalten, die den aus der Schiedsgerichtsbarkeit bekannten „Case-Management-Konferenzen" ähneln. Ebenso an die Schiedsgerichtspraxis angelehnt, sind die weiteren Regelungen zu mitlesbaren Wortprotokollen und zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen, bei der das Gericht auf Antrag die Öffentlichkeit ausschließen kann.

5. Kalkulierbare Kosten

Im Vergleich zu internationalen Schiedsgerichtsverfahren bleiben die Gerichtskosten überschaubar. Das deutsche Kostenprinzip - der unterlegene trägt die Kosten – sorgt für Planbarkeit. "Punitive Damages", wie sie im anglo-amerikanischen Rechtsraum vorkommen, gibt es nicht.

IV. Commercial Courts im Vergleich zu Schiedsverfahren

Für Unternehmen, die Wert auf höchstrichterliche Klärung, geringere Kosten oder einfachere Vollstreckung im EU-Raum legen, können die Commercial Courts eine attraktive Option sein.

V. Müssen die Gerichtsstandsvereinbarungen überprüft werden?

Die neuen Möglichkeiten entfalten ihre Wirkung nur, wenn die Parteien die Zuständigkeit eines Commercial Courts oder Chamber vereinbart haben oder sich der Beklagte rügelos einlässt. Für Unternehmen stellt sich daher die Frage, ob bestehende Gerichtsstandsvereinbarungen überprüft und angepasst werden sollten.

Dabei ist zu beachten:

  • Die sachliche Zuständigkeit variiert je nach Bundesland
  • Eine pauschale Zuständigkeitsvereinbarung für den "Commercial Court" ist nicht möglich; der konkret zuständige Spruchkörper muss existieren und sachlich zuständig sein
  • Auch die Vereinbarung der englischen Verfahrenssprache sollte ausdrücklich erfolgen

Fazit

Commercial Courts und Commercial Chambers stellen eine bedeutende Weiterentwicklung der deutschen Zivilgerichtsbarkeit dar. Die Kombination aus englischsprachigem Verfahren, spezialisierten Richtern und verkürztem Instanzenzug macht das Angebot gerade für international tätige Unternehmen interessant.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Gestaltung geeigneter Gerichtsstands- und Verfahrensvereinbarungen sowie bei allen Fragen rund um Commercial Courts und Commercial Chambers. Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben.

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Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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